Die kurze Antwort

Artikel 17 des Grundgesetzes formuliert es so: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Jedermann, das heißt: nicht nur Deutsche, nicht nur Erwachsene, nicht nur Wahlberechtigte. Jeder Mensch, der sein Anliegen schriftlich äußern kann.
Das darfst du, auch wenn du dachtest, dass du es nicht darfst
Wen darfst du anschreiben?

- Deine MdBs aus deinem Wahlkreis, der Direktkandidat und die Listenabgeordneten deines Bundeslands.
- Den Bundeskanzler oder einzelne Bundesministerinnen und Bundesminister.
- Den Petitionsausschuss des Bundestags. Das ist der formelle Weg, der eine Bearbeitungspflicht auslöst.
- Landtagsabgeordnete für Themen wie Schule, Polizei, Hochschule oder Landeswohnungsbau.
- Stadt- und Gemeinderat für alles, was vor deiner Haustür passiert.
- Europaabgeordnete für Datenschutz, Klimaziele, Lieferketten und vieles, was wir für nationale Politik halten.
Eine Übersicht, welche Ebene wofür zuständig ist, findest du hier: Kommune, Land, Bund, EU – wer ist wofür zuständig?
Was muss minimal drinstehen?
- Dein Name
- Deine Anschrift
- Deine Unterschrift, wenn du auf Papier schreibst
- Dein Anliegen in eigenen Worten
Anonyme Briefe werden nicht bearbeitet. Aber: deine Daten werden vertraulich behandelt, sie tauchen nicht öffentlich auf. Wer mehr zur Tonalität wissen will, findet hier eine Anleitung: Brief an Abgeordnete schreiben – so geht's.
Brief oder Petition?
Beides ist erlaubt, beides ist Art. 17 GG. Ein Brief an eine einzelne Abgeordnete oder einen einzelnen Abgeordneten ist formlos und schnell. Es gibt keine Pflicht zu antworten, in der Praxis tun es viele trotzdem. Eine offizielle Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags muss bearbeitet und beschieden werden. 2024 gingen dort 9.260 Petitionen mit 722.639 Mitzeichnungen ein. Beide Wege sind nebeneinander offen.
Häufige Fragen
Darf ich als Minderjährige oder Minderjähriger einen Brief an einen Abgeordneten schreiben?
Ja. Das Petitionsrecht aus Art. 17 GG ist nicht an ein Mindestalter gebunden. Wer sein Anliegen schriftlich formulieren kann, darf schreiben, egal ob 12, 16 oder 80. Eine Unterschrift der Eltern ist nicht nötig.
Darf ich als ausländische Staatsangehörige oder ausländischer Staatsangehöriger schreiben?
Ja. Art. 17 GG gilt für jeden Menschen, nicht nur für Deutsche. Auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, Staatenlose und Personen, die im Ausland leben, dürfen sich an deutsche Politik wenden, solange das Anliegen eine deutsche Stelle betrifft.
Darf ich den Bundeskanzler persönlich anschreiben?
Ja. Briefe an das Bundeskanzleramt landen im Bürgerreferat, werden gelesen, an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und in der Regel beantwortet. Adresse: Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin.
Was ist der Unterschied zwischen einem Brief und einer Petition?
Ein Brief an eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten ist formlos und politisch wirksam, aber rechtlich nicht antwortpflichtig. Eine offizielle Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags muss bearbeitet und beschieden werden. Beide Wege sind erlaubt, die Petition ist formaler.
Werden anonyme Briefe bearbeitet?
Nein. Ohne Absender und Unterschrift gibt es keine inhaltliche Prüfung. Name und Anschrift gehören in jeden Brief. Deine Daten werden vertraulich behandelt.
Muss ich wahlberechtigt sein, um zu schreiben?
Nein. Wahlrecht und Schreibrecht sind zwei verschiedene Dinge. Du darfst dich auch dann an Politik wenden, wenn du nicht wählen darfst, etwa weil du minderjährig bist oder keinen deutschen Pass hast.
